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Die Hausrat für die Reise!


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 Jetzt auch für Dauercamper

Auch Dauercamper (eigene und gemietete Fahrzeuge) können nun das zugelassene Standfahrzeug und dessen beweglichen Inhalt mit einer Versicherungssumme von 20.000 Euro absichern. Inklusive ist darüber hinaus auch Folgendes versichert: Elementarschutz, Versicherungsschutz weltweit ohne zeitliche Begrenzung und Reise-Hausrat im Winterlager.


Hausratwohnmobilversicherung • Der Hausrat an Bord

Mit uns ist Ihr Reise-Hausrat, also alles was Sie auf die Reise mitnehmen, bestens abgesichert – sogar im Vorzelt und auf einer gemieteten Parzelle.

Die Hausrat für die Reise!

Die Inhaltsversicherung schützt Ihren sogenannten Reise-Hausrat. Hierzu zählen z. B. Campingstühle,-Tisch & -Grill, Tablet & Smartphone, Ihr Reisegepäck, Sportgeräte u.v.m.

Der Schutz gilt dabei nicht nur innerhalb vom Fahrzeug, sondern auch auf der gesamten selbst genutzten Parzelle, im Vorzelt und in Dach- und Heckboxen. Sogar E-Bikes sind mit abgesichert, wenn sie am Fahrzeug befestigt und angeschlossen sind. Werden sie dennoch entwendet, springt unser Versicherungsschutz ein und ersetzt den Schaden.


Mit der Wohnmobilversicherung schließen Sie eine alltägliche Versicherungslücke. Gängige Versicherungslösungen haben ihre Grenzen, wenn es um den Schutz des Wageninhalts geht:

 Standard-Deckung Hausrat: Die Klausel „Diebstahl aus Kfz“ birgt Einschränkungen hinsichtlich versicherter Sachen, Geltungsbereich und Entschädigungshöhe!

 Kfz-Kasko: Es handelt sich um eine reine Fahrzeugteile Versicherung, die den „losen“ Autoinhalt nicht abdeckt. Das heißt, im Schadenfall (z. B. Einbruchdiebstahl, Diebstahl des Pkw, Unfall) sind Gegenstände im Wageninneren darüber nicht abgesichert!

Hier setzt die private Autoinhaltsversicherung an. Versichert werden können beruflich und privat genutzte Gegenstände im Wageninneren – auch im Dienstwagen.

➦ Was ist versichert?

Versichert sind alle Sachen des persönlichen Bedarfs, beruflich und gewerblich überlassene Sachen sowie alle weiteren Gebrauchs- bzw. Verbrauchsgegenstände, die zur privaten Nutzung dienen und im Kraftfahrzeug mitgeführt werden. Dies sind unter anderem:

➜ Reisegepäck (Kleidung)

➜ Campingausstattung, Hausratausstattung (loses Inventar)

➜ Bargeld & Wertsachen bis 3.500 Euro

➜ Elektronik (Mobiletelefone, Laptops, Kameras, usw.)

➜ Fahrräder* und Sportgeräte (SUP-Board)

➜ Kanus-, Ruder, Falt- und Schlauchboote sowie Surfgerät

➜ Fall- und Gleitschirme (z.B. Kite-Ausrüstung ) sowie nicht motorisierte Flugdrachen

➜ Dienstlich genutzte Gegenstände u.v.m.

➜ Inhalt von verschlossenen Dach- oder Heckboxen**

➜ Sachen im Vorzelt**

➜ Sachen auf der selbstgenutzten Parzelle**

*Ja, auch Ihr Fahrrad und E-Bike sind mitversichert. Versicherungsschutz besteht, wenn Ihr Rad am Fahrzeug befestigt ist und gesondert mit einem Sicherheitsbügelschloss oder Panzerkabelschloss gegen die einfache Wegnahme gesichert wurde.

**Ausgenommen sind elektronische Geräte sowie Wertsachen und Bargeld.

➦ Welche Gefahren sind versichert?

➜ Diebstahl, Vandalismus

➜ Raub oder räuberischer Erpressung

➜ Brand, Explosion, Blitzschlag

➜ Sturm, Hagel

➜ Unfall des Fahrzeuges (eigen- und fremdverschuldet)


➦ Europaweit & Weltweit für 1 Monat 

In Europa gilt der Versicherungsschutz ohne zeitliche Begrenzung. Bei einem weltweiten Auslandsaufenthalt besteht Versicherungsschutz von bis zu 1 Monat je Reise – das gilt auch für mehrere Reisen pro Jahr.


➦ Versicherungsschutz auf Reisen im gekauften oder gemieteten:

(eigenen Fahrzeugen als auch in Mietfahrzeuge)

➜ Wohnmobil

➜ Wohnwagen

➜ Campingfahrzeug

➜ PKW bis 3,5 Tonnen

 Nicht versicherbar ist hingegen der Inhalt von Fahrzeugen, die dauerhaft stehen, sprich sogenanntes Dauercamping betreiben.


➦ Highlights:

➜ Versicherungssumme 20.000 €

➜ Abgesichert ist der Reise-Hausrat auch auf der selbstgenutzten Parzelle

➜ im Vorzelt des Fahrzeugs

➜ in verschlossenen Dach- oder Heckboxen


➦ Versicherungssummen:

20.000 EUR Der mobile Hausrat und Ihre Campingausstattung sind versichert.

Für die folgenden Gegenstände gibt es abweichende Entschädigungsgrenzen:
Maximal 3.500 EUR

 Bargeld und Wertsachen Maximal 7.500 EUR

 Mobiletelefone, Laptops, Kameras, usw.

 Fahrräder und Sportgeräte

 Kanus, Ruder-, Falt- und Schlauchboote sowie Surfbretter (ohne Motoren)

 Fall- und Gleitschirme (Kite-Ausrüstung ) sowie nicht motorisierte Flugdrachen

 Inhalt von verschlossenen Dach- oder Heckboxen

 Sachen im Vorzelt (auch Dachzelt)

 Sachen auf der selbstgenutzten Parzelle

☞ Hinweis: Die Leistungsübersichten auf dieser Seite dienen nur zur Kurzinformation. Die geschriebenen Bedingungen werden weder ergänzt noch geändert und ersetzen diese auch nicht. Abschließende und detaillierte Leistungsbeschreibungen entnehmen Sie bitte den Vertragsbedingungen.


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