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Privathaftpflicht

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Mir ist heute in der Schule eine Kettenreaktion gelungen, sagt der Sohn... Bravo, die Mutter - in Chemie oder Physik? HAFTPFLICHT


Nicht jeder hat eine Private Haftpflichtversicherung. Eigentlich komisch, denn; Wer Leben, Körper, Gesundheit, Eigentum oder ein sonstiges Recht eines Dritten verletzt, ist zum Schadensersatz verpflichtet, so das deutsche Gesetz. BGB § 823    


 ➦ Wer braucht eine Privathaftpflichtversicherung?

Eigentlich braucht diese Versicherung jeder Erwachsene bzw. jede Familie.



➦ Wer ist versichert?

Versichert sind Sie als Versicherungsnehmer*in. In den Familientarifen sind Ehepartner und Kinder automatisch mitversichert. Viele Versicherungen schließen ebenfalls den Lebenspartner mit ein, sobald dieser beim Versicherungsnehmer*in polizeilich gemeldet ist.

Bei Kindern ist es egal ob es die leiblichen, Adoptiv- oder Stiefkinder sind.

Vorsicht bei Single-Policen: Diese gelten meist tatsächlich nur für den Versicherungsnehmer*in.



➦ Was ist versichert?

Die Private Haftpflichtversicherung entschädigt berechtigte Schadensersatzansprüche, die an Sie, im Fall eines Schadens, gestellt werden. Sie macht sogar noch mehr. Die Versicherungen prüfen ob die gestellten Ansprüche überhaupt gerechtfertigt sind und im Fall der Falle wehrt sie diese ab. Hierbei können auch Gerichtsprozesse vom Versicherer geführt werden. Die Kosten übernimmt der Versicherer.

Versichert sind grundsätzlich Personen- und Sachschäden. In manchen Tarifen sind Mietsachschäden (z.B. 200.000,00 €) und Vermögensschäden (z.B. 20.000,00 €) mit geringeren Summen automatisch mit dabei.

 Wichtig: Verlust von Beruflichen Schlüssel (inkl. Codekarte/reine Schlüssel-Transponder)! Achten Sie auf die Entschädigungssummen mit der jeweiligen Selbstbeteiligung im Vertrag.



➦ Wie hoch sollte die Deckungssumme sein?

Da es sich bei der Privaten Haftpflichtversicherung um keine gesetzlich vorgeschriebene Versicherung handelt, können sie die Höhe der Deckungssumme quasi frei wählen. Von 1. Mio. bis 10. Mio. ist das Angebot der Versicherer gefächert. Eine niedriger gewählte Deckungssumme scheint auf den ersten Blick ausreichend.

Sie sollten allerdings eins bedenken: Die private Haftpflichtversicherung befreit Sie nicht von einer Schadensersatzforderung. Wer eine Person schädigt, sodass diese zum Pflegefall wird, so zahlt die Versicherung die vereinbarte Summe oder solange bis diese ausgeschöpft ist. Danach haften Sie mit Ihrem Privatvermögen.



➦ Wer ist nicht versichert?

Wenn Kinder heiraten und bis dahin bei den Eltern mitversichert waren, müssen sie eine eigene Privathaftpflichtversicherung abschließen.

Auch nach Beendigung einer Schul- oder Berufsausbildung, sowie eines Studiums muss der Nachwuchs einen eigenen Vertrag abschließen. Wer nach der Ausbildung noch keine 18 ist, kann bis zur Volljährigkeit bei den Eltern mitversichert bleiben.

Weitere Personen und Verwandte sind nicht automatisch mitversichert. Diese können entweder über einen Beitragszuschlag mitversichert werden oder besitzen eine eigene Versicherung.

Es gibt Anbieter, die keine Leistungen bei Beschädigungen des Motors oder des Akkus bezahlen. Das ist eine erhebliche Leistungseinschränkung.

 Tipp: Viele Anbieter bieten die Mitversicherung von Kindern auch über die erste Ausbildung hinaus an. Wenn Sie sich also nicht sicher sind, fragen Sie lieber bei Ihrer Versicherung nach.


➦ Was ist nicht versichert?

Wie bei jeder Haftpflichtversicherung sind vorsätzlich, d.h. mit Absicht herbeigeführte Schäden nicht versichert. Ein Schaden ist auch nicht versichert, wenn er bei mitversicherten Personen entsteht. So zahlt die Privathaftpflichtversicherung nicht, wenn das Kind den Computer vom Papa kaputt macht.


 Private Haltung sehr giftiger Tiere 

Wer wilde Tiere, wie z.B. sehr giftige Schlangen in der Privatwohnung hält, trägt ein Sicherheitsrisiko und sollte für den Fall eines Ausbüxens ausreichend versichert sein. Als erstes Bundesland hat Nordrhein-Westfalen die Haltung sehr giftiger Tiere nun per Gesetz geregelt und eine Haftpflichtversicherung vorgeschrieben. Für Halter, die bestimmte Tiere vor dem 01. Januar 2021 erworben haben und behalten wollen, gelten bestimmte Voraussetzungen. Sie müssen gegenüber dem Landesamt:

  1.  innerhalb von vier Wochen nach der Anzeige die Vollendung des 18. Lebensjahres und die persönliche Zuverlässigkeit sowie
  2.  bis zum 31. Juli 2021 das Bestehen einer Haftpflichtversicherung

nachweisen. 

Ob mit oder ohne Gesetz: Haltung sehr giftiger Tiere kann im Ernstfall richtig teuer werden! Ende August 2019 war aus einer Wohnung in Herne eine extrem giftige Kobra ausgebüxt. Die Folge: Vier Wohnhäuser mussten evakuiert werden und zahlreiche Experten waren tagelang im Einsatz. Hohe Kosten, die beim Fehlen einer entsprechenden Haftpflichtversicherung auf den Tierhalter zukommen können.

Mit dem InterRisk PHV-Konzept XXL sind Tierhalter automatisch abgesichert. Das Privathaftpflichtkonzept XXL sichert Halter sehr giftiger Tiere bereits umfassend ab und schließt Aufwendungen für das Wiedereinfangen wilder Tiere ein (Auszug aus den Bedingungen B682 InterRisk). Rufen Sie mich an ;-)


➦ Zeitwert oder Neuwert? Was zahlt die Versicherung?

Es gibt Tarife mit Zeitwert und Neuwert!

Grundsätzlich wird bei der Erstattung eines Schadens zwischen dem Neuwert und dem Zeitwert unterschieden.

• Der Zeitwert ist der Betrag, den ein versicherter Gegenstand zum Zeitpunkt des Schadensfalls besitzt.

• Der Neuwert dagegen ist der Betrag, der aufzuwenden ist, um Sachen gleicher Art und Güte in neuwertigem Zustand herzustellen.

Aber, die Gesellschaften haben bei Neuwert folgende Klauseln:

• Summenbegrenzung zwischen 2.500 bis 10.000 möglich

• Voraussetzung für die Leistung ist, dass der beschädigte/zerstörte Gegenstand zum Zeitpunkt der Beschädigung nicht älter als 12 Monate ab dem Kaufdatum ist.

& Versicherer arbeiten hier auch mit Ausschlüssen: Ausgeschlossen bleiben jedoch Schäden an mobilen Kommunikationsmitteln jeder Art (Mobile Telefone, Pager etc.), Computern jeder Art, auch tragbaren Computersystemen (Laptop, Tablet-PC etc.), Film- und Fotoapparaten, tragbaren Musik- und Videowiedergabegeräten (MP3-Player, CD-Wiedergabegeräte etc.), Brillen jeder Art




☞ Eltern, die ihren Kindern unter 14 Jahren erlauben, mit Softair-Pistolen zu spielen, trifft eine umfassende Kontrollpflicht. (PDF)


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