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Autoversicherung

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Sparen Sie bei Ihrer Autoversicherung bis zu 40% und mehr. Die Prämie wird dabei anhand Ihrer persönlichen Merkmale (harte & weiche) errechnet und optimiert. Ein Wechsel des Versicherers kann leicht mehrere hundert Euro an Einsparung ausmachen. Ob Neu-, Zweitoder Gebrauchtwagen, vergleichen Sie hier bequem zahlreiche Anbieter unverbindlich und kostenlos.

Die Berechnung kann gespeichert werden (Link per E-Mail zusenden), und zu jeder Zeit für den Antragsversand (Änderung) abgerufen werden. Bei einem Fahrzeug Wechsel, wird Ihnen die Zulassungsnummer (eVB) sofort nach Antragsversand angezeigt. Der Vertrag kommt erst zu Stande, wenn die eVB verwendet wird.

☞ Was muss ich zur Zulassungsstelle mitbringen (PDF öffnet im neuem Fenster) 


➦ Kfz-Versicherungsvergleich

Wie geht das? Sie können hier Kfz-Versicherungen in Preis und Leistung vergleichen. Wenn Ihnen eine Versicherung zusagt, können Sie ein Angebot (jeder Zeit per Link aufrufbar) anfordern oder direkt online einen Antrag stellen.


➦ Was muss ich tun, wenn ich ein Auto neu zulassen möchte?

Zur Zulassung eines Autos benötigten Sie in der Vergangenheit eine Doppelkarte (Versicherungsbestätigungskarte). Diese erhielten Sie vom Versicherer, um sie bei der Zulassungsstelle bei der Zulassung des Fahrzeugs vorzulegen.

Sinn der Versicherungsbestätigung ist die Sicherstellung, dass keine Fahrzeuge ohne Versicherungsschutz für den Straßenverkehr zugelassen werden. Mit der Ausstellung der Doppelkarte bestätigt der Versicherer, dass eine Kfz-Haftpflichtversicherung besteht. Kommt ein Kunde z.B. seinen Zahlungen nicht nach, so informiert der Versicherer die Zulassungsstelle. Diese informiert darauf hin die zuständige Behörde und dem Fahrzeug wird die Zulassung entzogen.

Die Doppelkarte wird seit 2008 durch einen siebenstelligen Code (elektronische Versicherungsbestätigung abgekürzt eVB) ersetzt. Mit dieser eVB-Nummer können Sie das Fahrzeug bei der Zulassungsstelle anmelden. Die Daten für die An- oder Ummeldung eines Fahrzeuges werden zwischen den Beteiligten mit Hilfe dieses Codes elektronisch ausgetauscht.


➦ Wie komme ich an eine eVB-Nummer?

Wenn Sie über unseren Vergleichsrechner die Prämien berechnen und Ihren persönlichen Testsieger ermittelt haben, können Sie im Vergleichsergebnis auf "Antrag" klicken. Sie erhalten die eVB-Nummer dann entweder sofort oder zeitversetzt per Email (SMS auch möglich).


➦ Was muss ich tun, wenn ich den Versicherer zum Jahreswechsel ändern möchte?
Wichtig ist, dass Sie Ihre bestehende Versicherung vor dem 01.12. gekündigt haben. Die Kündigung muss vor dem 01.12. bei Ihrem bisherigen Versicherer eingegangen sein. Sie haben ein so genanntes Sonderkündigungsrecht, wenn Ihr bisheriger Versicherer den Beitrag erhöht hat. Dann können Sie bis 4 Wochen nachdem Sie über die Erhöhung informiert wurden, den bestehenden Vertrag kündigen. Eine eVB Nummer müssen Sie in diesem Fall nicht vorlegen. Sie müssen nur 2 Dinge tun:
  • Rechtzeitig den bestehenden Vertrag kündigen.
  • Vor dem 01.01. einen neuen Vertrag abschließen.
Der Vertragsabschluss erfolgt ganz einfach aus dem Vergleichsergebnis, durch den Klick auf "Antrag". Ihre Daten werden dann an den Versicherer übermittelt und Sie erhalten von diesem einen Versicherungsschein. Der neue Versicherer übermittelt eine neue eVB-Nummer an die Zulassungsstelle und der Vorgang ist abgeschlossen.
Nach Erhalt des Versicherungsscheins können Sie den Antrag immer noch mit einer Frist von 14 Tagen widerrufen.

➦ Was ist ein Rabattretter oder Rabattschutz?
"Verhindert nach einem Unfall die Rückstufung in eine schlechtere Schadenfreiheitsklasse (SF)." Bei "1 Unfall frei/Jahr" bleibt der Rabatt (!) nicht aber die SF-Klasse erhalten! Sollten Sie zu einem anderen Versicherer wechseln, geben die Gesellschaften die Sondereinstufung durch den Rabattschutz nicht weiter. Es wird der tatsächliche (im Hintergrund läuft die SF weiter) Vertragsverlauf weitergegeben, also die Schlechter Stufung mit dem Schaden/Schäden! Man kann auch sagen: "Das Kundenbindungsprogramm der Gesellschaften" ;-) Haben Sie einen solchen Tarif? Nach einem Unfall sollte man vor dem Wechsel der Versicherung die neue Einstufung prüfen. Welche SF Klasse nach GDV (Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft) gibt der Versicherer weiter? Da Gesellschaften auch mit Sondereinstufungen arbeiten, gibt es im Hintergrund (GDV) immer Ihre tatsächliche SF-Klasse nach gefahrenen unfallfreien Jahren. ("Auszug aus den AVB: ...§ - Bescheinigung bei Wechsel des Versicherers: Im Falle eines Versicherer Wechsels erhält Ihr Nachversicherer entgegen den Bestimmungen der Nr. ... eine Bestätigung des Schadenfreiheitsrabattes, der sich ohne den Rabattschutz ergeben hätte."

➦ Was ist eigentlich eine Kfz-Haftpflichtversicherung?
Bei der Kfz-Haftpflichtversicherung handelt es sich um eine in Deutschland gesetzlich vorgeschriebene Pflichtversicherung. Jedes in Deutschland für den Straßenverkehr zugelassene Kraftfahrzeug muss eine solche Versicherung haben. Wie jede Haftpflichtversicherung leistet die Versicherung für Schäden, die Sie anderen zufügen. In diesem Fall geht es um Schäden im Zusammenhang mit Ihrem Fahrzeug. Wenn Sie z.B. mit Ihrem Auto gegen ein anderes Auto fahren oder gar einen Menschen verletzen, so übernimmt die Haftpflichtversicherung die hierfür anfallenden Kosten. Ihre Kfz-Haftpflichtversicherung ist aber auch zuständig, wenn Sie im Einkaufszentrum Ihr Fahrzeug beladen, der Einkaufswagen wegrollt und ein anderes Fahrzeug beschädigt. Denn derartige Dinge, die unmittelbar mit der Nutzung des Fahrzeugs zusammenhängen, gehören in den Bereich der Kfz-Haftpflichtversicherung.

➦ Was ist eigentlich eine Teilkaskoversicherung?
Die Teilkaskoversicherung ersetzt Schäden am eigenen Fahrzeug. Allerdings leistet die Teilkaskoversicherung nur in bestimmten Fällen. Glasschäden, Sturmschäden, Diebstahl des Fahrzeugs oder von Fahrzeugteilen, Hagelschäden und Wildschäden sind die wichtigsten versicherten Gefahren. Wenn z.B. durch einen Steinschlag die Windschutzscheibe beschädigt wird, übernimmt die Teilkaskoversicherung die anfallenden Kosten. Hierbei ist es unerheblich, ob die Scheibe durch einen Steinschlag oder durch eigenes Verschulden beschädigt wird. Sie erhalten bei Glasschäden "Naturalersatz", das heißt Sie bekommen eine neue Scheibe. Wird das Fahrzeug hingegen z.B. entwendet oder durch Hagel beschädigt, so erhalten Sie maximal den Wiederbeschaffungswert. Unter Wiederbeschaffungswert versteht man den Wert, den man für eine Sache gleicher Art und Güte aktuell zu zahlen hätte.

➦ Was ist eigentlich eine Vollkaskoversicherung?
Eine Vollkaskoversicherung erweitert die Teilkaskoversicherung um selbstverschuldete Kollisionsschäden oder z.B. Vandalismus Schäden. Bei Vandalismus Schäden handelt es sich um Beschädigungen am Fahrzeug, die von Dritten am Fahrzeug verursacht werden. Ein Beispiel sind Kratzer an einem Auto, die ein Dritter absichtlich mit einem Schlüssel verursacht. Abweichend von der Teilkaskoversicherung wird in der Vollkaskoversicherung, genau wie bei der Haftpflicht, ein Schadenfreiheitsrabatt angerechnet.

➦ Ab welchem Fahrzeugalter ist es sinnvoll, die Vollkasko in eine Teilkasko umzuwandeln?
Wer seinen Versicherungsschutz verringert, geht berechtigterweise davon aus, dass der Beitrag dadurch günstiger wird. Die Beitragsberechnung erfolgt jedoch in der Teilkasko nach einem Festbetrag und in der Vollkasko nach einem Grundbeitrag und der Berücksichtigung eines Schadenfreiheitsrabattes. Angenommen Sie sind bereits jahrelang schadenfrei durchs Leben gefahren und z.B. bei 30% Rabatt in der Vollkasko angekommen, dann kann es sein, dass Sie dafür beispielsweise 165 EUR bezahlen und für die Teilkasko Ihres Fahrzeuges 150 EUR bezahlen müssten. In einem solchen Fall ist ein Wechsel von der Vollkasko in die Teilkasko nicht rentabel. Informieren Sie sich bitte vorher über die konkrete Ersparnis und überlegen dann, ob sich eine Vertragsänderung lohnt. Eine weit verbreitete Aussage lautet auch, dass man nach vier Jahren von der Vollkasko in die Teilkasko wechseln soll. Angenommen ein Fahrzeug ist jetzt im fünften Jahr noch 10.000 EUR wert. Nehmen wir weiter an, dass Sie nun von der Voll- auf die Teilkasko umstellen und kurze Zeit später einen selbstverschuldeten Unfall verursachen. Mit den Reparaturkosten von z.B. 5.000 EUR stehen Sie dann alleine da.

➦ GAP-Deckung?
Unterdeckungsschutz Leasing ist mit dem Risiko verbunden, dass ein Fahrzeug schneller an Wert verliert, als dies die Leasingrate hergibt. Die GAP-Deckung ist eine zusätzliche Versicherungsleistung für Leasingfahrzeuge, die in einigen Kaskoversicherungen auf Antrag enthalten ist oder gegen Zuschlag vereinbart werden kann. Das englische Wort „gap“ - also Lücke - beschreibt die Leistung dieser Versicherungsform. Sie ersetzt im Schadenfall (bei Diebstahl oder Totalschaden) die Differenz zwischen dem Wiederbeschaffungswert des Fahrzeuges und seinem Abrechnungswert laut Leasingvertrag. Ohne GAP-Deckung übernimmt die Versicherung bei einem Totalschaden oder Diebstahl eines geleasten Fahrzeuges normalerweise nur den Wiederbeschaffungswert. Ist die Restforderung des Leasinggebers höher, muss die Differenz vom Leasingnehmer beglichen werden. Eine GAP-Deckung übernimmt den noch ausstehenden Restbetrag! Diese Differenz kann bei Fahrzeugen der oberen Mittelklasse 10.000 EUR überschreiten und muss vom Versicherungsnehmer*in übernommen werden, sofern in seinem Vertrag keine GAP-Deckung eingeschlossen ist.

➦ Was ist eigentlich eine Insassenunfallversicherung?
Eine Insassenunfallversicherung zahlt, wenn ein Insasse Ihres Fahrzeugs geschädigt wird. Allerdings bezahlt auch die Haftpflichtversicherung, wenn ein Insasse durch ein Verschulden Ihrerseits geschädigt wird. Deshalb benötigt man diese Versicherung eigentlich nicht. Wer seine Insassen auch versichert wissen möchte, wenn diese ohne Verschulden Ihrerseits geschädigt werden (Ihr Beifahrer im Cabrio wird vom Blitz erschlagen), kann über eine solche Versicherung nachdenken.

➦ Was ist ein Schutzbrief?
Mit einem Schutzbrief sind Sie bei Pannen oder Unfällen abgesichert. Versichert ist nicht das Fahrzeug, sondern durch die Ursache entstehende Kosten. Der Kfz-Schutzbrief ist in Verbindung mit einer Kfz-Haftpflichtversicherung abschließbar. Die Schutzbriefleistungen sind nicht gleich, sondern unterscheiden sich meist in Details.

➦ Was muss ich bei Auslandsreisen beachten?
Die Internationale Versicherungskarte (IVK) ist der Beweis im Ausland, dass Sie eine KFZ-Haftpflichtversicherung haben! Grüne Karte wird schwarz-weiß! Ab 2021 ist die weiße gültig! Bislang kamen die grünen Karten per Post! Nun kann der Versicherer eine neue grüne Versicherungskarte in digitaler Form einfach als PDF (E-Mail) verschicken, der Kunde kann dann die Karte selbst auf weißem Papier ausdrucken.
▻ Tschüss Grüne Karte! Die ist in der EU nicht mehr nötig! In den Staaten des Europäischen Wirtschaftsraumes (das sind die EU-Länder und Island, Norwegen, Liechtenstein und Kroatien) sowie in Andorra, Monaco, San Marino, Serbien und in der Schweiz ist die Grüne Versicherungskarte aber bei der Einreise nicht mehr Pflicht: Hier gilt das sogenannte Kennzeichenabkommen. Das heißt, schon das gültige amtliche Kennzeichen (D) gilt als Nachweis des Versicherungsschutzes. Für alle anderen europäischen Länder ist das Mitführen der IVK (Grünen Karte) nicht mehr erforderlich. In manchen Ländern (z. B. Italien, Spanien) wird die IVK (Grüne Karte) jedoch bei einem Unfall verlangt.
▻ Sie benötigen eine IVK (Grüne Karte), wenn Sie in folgende Länder reisen möchten: Albanien, Aserbaidschan, Bosnien-Herzegowina, Iran, Marokko, Moldawien, Montenegro, Nordmazedonien, Russland, Tunesien, Türkei, Ukraine, Vereinigtes Königreich und Weißrussland. mehr Info  
Wichtige Nummern, wenn Sie im Ausland unterwegs sind: Zentralruf der Autoversicherer: +49 (0)40 300 330 300 Empfehlung

➦ Baustein Auslandsschadenschutz
Erleidet der Versicherungsnehmer*in mit seinem Fahrzeug einen Unfall, bei dem der Unfallgegner Schuld hat oder haftet, ersetzt der Versicherer den Schaden, für den der Unfallgegner einzutreten hat, so, als ob der Unfallgegner beim Versicherer Kraftfahrzeughaftpflicht versichert wäre. Der Geltungsbereich ist von Versicherer zu Versicherer unterschiedlich.

➦ Baustein Fahrerschutz-Versicherung (Eigenschutz)
Damit Sie selbst nicht auf der Strecke bleiben! Während Mitfahrer bei Personenschäden Anspruch auf Entschädigung durch die Kfz- Haftpflichtversicherung haben, ist der Fahrer nicht ausreichend abgesichert, wenn er einen Unfall selbst- oder mit verschuldet. Auch Insassenunfall-versicherungen beziehen den Fahrer nicht immer in den Schutz ein. Sie kommt für den konkreten Personenschaden des Fahrers auf und übernimmt die dadurch entstehenden Folgekosten nach einem Verkehrsunfall mit und ohne Fremdbeteiligung. Bei besonders schwerwiegenden Verletzungen zahlt sie sogar ein Schmerzensgeld. Geleistet wird für Schäden, die der Fahrer ganz oder teilweise selbstverschuldet hat, aber auch, wenn der Schädiger unbekannt oder mittellos ist. Können die Ansprüche gegen einen Schädiger oder Sozialversicherungsträger (z.B. Krankenkasse) gerichtet und durchgesetzt werden, übernimmt die Fahrerschutz- Versicherung die mögliche Differenz zu den tatsächlich entstandenen Kosten. Sie übernimmt Kosten wie: Verdienstausfall, Haushaltshilfe behindertengerechte Umbaumaßnahmen (z.B. von Haus-, Wohnung und Fahrzeug), Hinterbliebenenrente (z.B. Witwen- oder Waisenrente), Schmerzensgeld (bei einem unfallbedingten stationären Krankenhausaufenthalt von mindestens 5 Tagen). Im Todesfall des berechtigten Fahrers z. B. eine Hinterbliebenenrente (z.B. Witwen- oder Waisenrente), ein Hinterbliebenengeld für nahe Angehörige

➦ Autoanhänger (Schlingerdeckung)
Die Vollkaskoversicherung für das Zugfahrzeug (sofern vorhanden), sollte eine sogenannte Schlingerdeckung enthalten! Schäden zwischen ziehendem und gezogenem Fahrzeug oder Anhänger ohne Einwirkung von außen sind in machen Versicherungstarifen mitversichert! z.B. Anhänger schaukelt sich auf, kippt zur Seite, und verzieht oder beschädigt den Zugwagen. ODER Rangierschäden - Beim Rückwärtsfahren knickt der Anhänger ab und beschädigt das Zugfahrzeug.

➦ Sind Sie Halter mehrere Autos?
Achten Sie drauf das Eigenschäden mitversichert sind! Eigenschadendeckung: Durch den Gebrauch des versicherten Fahrzeugs verursachen Sie einen Sachschaden an einem auf Sie zugelassenen Kraftfahrzeug, an einem Gebäude in Ihrem Eigentum oder an Ihren sonstigen Sachen. Es wird auch geleistet, wenn eine mitversicherte Person den Schaden verursacht. Versicherungsschutz besteht auch auf Ihren eigenen Grundstücken. Die maximale Entschädigungsleistung pro Versicherungsjahr beläuft sich auf ... € (siehe AKB). Aber Achtung, es gibt Tarife mit "Schaden außerhalb eigenen Grundstückes" und "Schaden auch INNERHALB des eigenen Grundstückes"!

➦ Gibt es Besonderheiten für Zweitwagen?
Es gibt Anbieter, bei denen der Zweitwagen den gleichen Beitragssatz bekommt wie der Erstwagen. Das lohnt sich natürlich gewaltig. Sie finden diesen Anbieter im Vergleich.


➦ Europäischer Unfallbericht der deutschen Versicherungswirtschaft
☞ mit Blaupause zum aushändigen der Kopie an den Unfallgegner
☞ incl. mehrsprachiger Ausfüllanleitung
☞ Mit ihm können Sie eine Unfallskizze anfertigen, und den Unfallhergang dokumentieren!
☞ Er stellt keine Anerkennung der Haftung dar, sondern der Feststellung der Identität und der Umstände, die der Beschleunigung der Regulierung dienen.
Er gehört in jedes Handschuhfach!

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per Post: Den Europäischen Unfallbericht (mit Durchschlag Blaupause) und die Übersetzungshilfe können Sie in Einzelexemplaren kostenlos beim Verbraucherservice des GDV telefonisch 0800/33 99 399 (kostenfrei) oder per Mail frage@dieversicherer.de bestellen.

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