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Fahrrad & E-Bike Kaskoversicherung

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einfach online abschießen → günstiger als gedacht


Hier können Sie klassische Fahrräder versichern,

oder auch E-Bikes/Pedelecs mit Tretunterstützung bis max. 25 km/h.

Nicht versicherbar sind S-Pedelec bis 45 km/h! Die sind führerschein- und versicherungspflichtig!


➦ Weltweiter Schutz! Wenn Ihnen z.B. während eines Auslandsaufenthaltes (z.B. Urlaub) das Fahrrad gestohlen wird, sind Sie auch geschützt.

Versichert ist das im Versicherungsschein bezeichnete Fahrrad mit oder ohne Hilfsmotor (elektrounterstützendes Fahrrad bzw. Pedelec). Dazu gehören alle fest mit dem Fahrrad verbundenen und zur Funktion des Fahrrades gehörenden Teile wie Sattel, Lenker, Lampen, Gepäckträger, etc.

Kann ich auch mein Carbonfahrrad versichern? Ja, bei uns können Sie auch Ihr E-Bike mit Carbonrahmen versichern. Beachten Sie, wenn das versicherte Fahrrad (auch aus Carbon) keine Rahmennummer hat, dieses bei der Polizei, beim Fachhändler oder beim Allgemeinen Deutschen Fahrrad Club e. V. (ADFC) codieren zu lassen.


➦ Versicherungsschutz besteht für:

 Diebstahl, Teilediebstahl (auch Akku)

 Einbruchdiebstahl, Raub

 Diebstahl aus gesichertem Fahrradträger

 Vandalismus

 Beschädigung durch Unfall

 Brand

 Fallschäden

 Sturzschäden

 Feuchtigkeitsschäden an Akku, Motor und Steuerungsgeräten

 Elektronikschäden (Kurzschluss, Induktion, Überspannung) an Akku, Motor und am Steuerungsgerät.


➦ Ein Fahrrad Schutzbrief ist mit drin!

Beim klassischen Fahrrad im Tarif Classic und beim Pedelec/E-Bike im Tarif Exclusiv.

 Pannenhilfe direkt vor Ort

 Abschleppdienst, wenn eine schnelle Reparatur nicht möglich ist

 Weiter- bzw. Rückfahrt mit dem Taxi oder der Bahn

 Bergung

 Leih-/Mietfahrrad

 Fahrrad-Rücktransport

 Übernachtung im Notfall

 Werkstattvermittlung

 Notfall-Bargeld


➦ Highlights:

 Neuwertentschädigung

 Keine Selbstbeteiligung

 Keine Preisunterschiede nach Region

 Neue & gebrauchte Räder versicherbar

 Grobe Fahrlässigkeit abgesichert

 Das Rad muss zur Sicherung gegen Diebstahl nur abgeschlossen werden. Die Suche nach einem Gegenstand zum Festschließen entfällt


➦ Mieträder:

Ergänzend zu dem versicherten Fahrrad gemäß § 1 Nr. 1 besteht Versicherungsschutz für alle Mieträder, die durch den Versicherungsnehmer oder einer mit ihm im Haushalt lebenden Person von einem gewerblichen Anbieter für einen Zeitraum von maximal 7 Tagen gemietet und genutzt werden. Dem gleichzusetzen sind Räder, die durch eine Fachwerkstatt kostenfrei zur Verfügung gestellt werden, während sich das versicherte Rad in Reparatur befindet.

☞ Nicht versichert sind:

a) Fahrräder, für die eine Versicherungs- oder Führerscheinpflicht besteht;

b) Carbon-Fahrräder;

c) Velomobile / vollverkleidete Fahrräder;

d) Dirt-Bikes;

e) Eigenbauten;

f) Fahrräder, die den Händlerverkaufspreis des versicherten Rades über 15.000 € übersteigen.



Hinweis: Die Leistungsübersichten auf dieser Seite dienen nur zur Kurzinformation. Die geschriebenen Bedingungen werden weder ergänzt noch geändert und ersetzen diese auch nicht. Abschließende und detaillierte Leistungsbeschreibungen entnehmen Sie bitte den Vertragsbedingungen.


...und so einfach geht's

Ihr Fahrrad in weniger als 3 Minuten versichern!

1.  Für Tarif entscheiden & Persönliche Daten eingeben.

2.  Online abschließen & Zahlungsart auswählen und bestätigen.

3.  Schutz genießen - Jetzt ist Ihr Fahrrad versichert.


Tipp: Extra Rabatt bei drei Jahresvertrag! In den Versicherungsbedingungen steht: „Veräußert der Versicherungsnehmer*in das versicherte Fahrrad, endet der Versicherungsvertrag zu diesem Zeitpunkt.“.

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Haben Sie Ihre Kaufrechnung zur Hand. Es wird für den Antrag die Marke, Typbezeichnung, Rahmennummer und der genaue Preis benötigt. Die Leistungsübersicht, Versicherungsbedingungen und das Produktinfoblatt finden Sie nach der Berechnung im ­­­


PRIVATE NUTZUNG



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GEWERBLICHE NUTZUNG


➦ S-Pedelecs sind keine Fahrräder!

Nicht versicherbar (Kaskoversicherung) sind S-Pedelec bis 45 km/h! Die sind führerschein- und versicherungspflichtig! Der Gesetzgeber sagt, Pedelecs sind normale Fahrräder, sofern der Motor seine Unterstützung ab einer Geschwindigkeit von 25 km/h einstellt. Steht die Motorkraft auch über die Geschwindigkeit von 25 km/h hinaus zur Verfügung und erreicht das Pedelec Geschwindigkeiten von bis zu 45 km/h, handelt es sich um ein S-Pedelec. Diese brauchen ein Kennzeichen (Haftpflichtversicherung 36,- €/Jahr), da sich um ein Kraftfahrzeug handelt. Auf einem S-Pedelec besteht Helmpflicht. S-Pedelecs sind keine Fahrräder, entsprechend ist es verboten, mit ihnen auf Radwegen zu fahren. Auch Parks oder für Fahrräder in entgegengesetzter Richtung freigegebene Einbahnstraßen sind tabu. Um ein S-Pedelec fahren zu dürfen musst du je nach Bundesland mindestens 15 oder 16 Jahre alt sein und Minimum eine Fahrerlaubnis der Klasse AM besitzen.

➦ Haftpflicht?

Mit einer Leistungsgrenze von 250 Watt und einer maximalen Unterstützungsgeschwindigkeit von 25 km/h ist das Pedelec rein rechtlich ein Fahrrad und bedarf daher weder eines Führerscheins noch einer besonderen Versicherung. Mann braucht also kein Kennzeichen! Verursachen Sie mit dem E-Bike bzw. Pedelecs mit einer Tretunterstützung bis 25 km/h einen Haftpflichtschaden, ist Ihre Privathaftpflichtversicherung zuständig.


 Gestohlenes Fahrrad wieder da. Was Versicherte jetzt wissen müssen. (PDF) 
 Fahrrad Diebstahl Pass (PDF  Download) 


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