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Erstprämie nach Neuabschluss‼ 

Die Erstprämie nach § 37 VVG (Versicherungsvertragsgesetz) ist die erste Zahlung, die den Versicherungsschutz (materieller Beginn) aktiviert. Sie wird meist 14 Tage nach Zugang des Versicherungsscheins fällig. Bei Nichtzahlung ist der Versicherer im Schadensfall leistungsfrei und kann vom Vertrag zurücktreten, sofern eine Mahnung erfolgte.
 

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