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Europäischen Unfallbericht

Er gehört in jedes Handschuhfach!

Mit dem Europäischen Unfallbericht können Sie eine Unfallskizze anfertigen, und den Unfallhergang dokumentieren!
Er stellt keine Anerkennung der Haftung dar, sondern der Feststellung der Identität und der Umstände, die der Beschleunigung der Regulierung dienen.

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Der Unfallgegner kann sich nach dem beidseitigen Ausfüllen ein Foto machen, und Sie behalten das Exemplar - oder andersherum :-)

​Bei leichten Blech- & Bagatellschäden, kommt vielerorts keine Polizei mehr, dann muss man mit dem Unfallgegner selbst klarkommen. Nur der Austausch von Kotaktdaten reicht nicht! Bitte bedenken Sie, der Gegner kann seine Meinung bei einer späteren Schadensmeldung ändern :-) dann ist der Ärger vorprogrammiert! Schützen Sie Ihre SF-Klasse mit einer Verkehrsrechtsschutzversicherung! Eine Schadenbelastung (SF-Stufung) belastet Ihre Geldbörse! 

Der Schadenverursacher meldet den Unfall zeitnah (48 h)! Der Geschädigte bekommt Post mit einer Schadennummer, und kann dann seine Ansprüche gelten machen! 

Der EU-Unfallbericht ist kein Schuldanerkenntnis! Er dient zur Aufnahme und zur beschleunigten Abwicklung! Er ist unterteilt in Fahrzeug und Fahrzeug B. Es werden die Unfallumstände im entsprechende Feld angekreuzt, um die Skizze zu präzisieren...
Bevor Sie die Autos bei Seite fahren, machen Sie immer Fotos aus allen Richtungen! Auch Schadendetails beim Unfallgegner fotografieren :-) Ziehen Sie immer eine
Warnweste an, damit Sie nicht übersehen werden! Die Warnweste muss vom Fahrersitz aus greifbar (§) sein!

Kommt die Polizei doch, wird nur der Verstoß/Verwarnung nach §... ausgestellt. Die Polizei ist kein Richter! Die erste Frage von der Polizei wird aber trotzdem sein; „Haben Sie schon den Europäischen Unfallbericht ausgefüllt?“

 

Für alle gewerblich genutzten Fahrzeuge gilt, die Unfallverhütungsvorschrift der Berufsgenossenschaften! Die Mitführungspflicht und Tragepflicht! Gemäß BGV D29 §31 besteht die Pflicht für den Arbeitgeber, Fahrzeuge, die von Versicherten einer Berufsgenossenschaft geführt werden, mit Warnwesten auszustatten. Sind in den Fahrzeugen regelmäßig Versicherte als Beifahrer anwesend, muss auch für diese eine Warnweste mitgeführt werden! Bei gewerblichen Fahrzeugen sollte zur Beweissicherung die Polizei geholt werden! 

 Unfallkärtchen für Unfallgegner braucht man nicht mehr! Viel wichtiger ist es den Europäischer Unfallbericht auszufüllen! Das Unfallkärtchen ist ein uraltes Relikt! Viele Gesellschaften machen das aus Umweltgründen gar nicht mehr! Es gilt: Der Verursacher sollte zeitnah, bei seiner Versicherung den Schaden melden! Der Geschädigte bekommt dann Post mit der Schadennummer, und kann damit seine Ansprüche gelten machen!

ⅈ Grüne Karte wird ab 2021 schwarz-weiß! Die Internationale Versicherungskarte (IVK) ist der Beweis im Ausland, dass Sie eine KFZ-Haftpflichtversicherung haben, und erleichtert die Schadenabwicklung im Ausland! Die Karte enthält die Adressen aller ausländischen Regulierungsbüros! Sie ist auf Europa und die Mittelmeeranrainer-Staaten beschränkt. Es umfasst insgesamt 47 Länder, darunter drei außereuropäische Staaten. Bislang war es eine grüne Karte, die per Post mit dem Versicherungsschein gekommen ist. Jetzt kann das Dokument (PDF) per E-Mail von der Gesellschaft angefordert werden! Einfach Ausdrucken - deshalb weiß! 

Bremsweg?
Früher galt; Tachowert durch zwei. Das ist falsch!
Richtig:
30 km/h = 18 m  |  50 km/h = 40 m  |  100 km/h = 130 (!) m
Anhalteweg bis Stillstand = Reaktionsweg + Bremsweg

​​

Die unterschätze Gefahr Wildunfälle 𐂂

...täglich kracht es 756 mal...

Und das sind nur die registrierte Wildunfälle!

Der GDV titelte sogar: „Wildunfälle im Zwei-Minuten-Takt“ 𓃦𓃥
Quelle: GDV Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (Zahlen für 2024)

Seien Sie in den Morgenstunden und am frühen Abend an Wäldern und Feldern besonders vorsichtig!

Halten Sie Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug! Macht der eine Vollbremsung, sollte Ihr Bremsweg stimmen!​​​

​Was tun nach einem Wildunfall? » Link  dieversicherer

 Ermittlung der Versicherung Ihres Unfallgegners aus der Europäische Union, Norwegen, Island, Liechtenstein und Schweiz.
Zentralruf der Autoversicherer 0800 2502600 (Anruf kostenfrei) | +49 40 300330300 (für Anrufe aus dem Ausland) 365 Tage/24 Stunden oder Online Anfrage: » Link
 Service-Center der Autoversicherer

 Wissen im Schadenfall

Ein außerordentliches Kündigungsrecht steht dem Versicherungsnehmer auch im Schadenfall zu. Innerhalb von vier Wochen nach der Bearbeitung des Schaden kann die Kfz-Versicherung gewechselt werden. Die Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse) wird jedoch trotz des Wechsels automatisch hochgestuft. Aufgrund unterschiedlicher SF-Rabatte kann der Umstieg zu einem anderen Versicherer dennoch finanziell lohnenswert sein.​​

ⅈ Reifenplatten Autobahn: Wechseln Sie auf dem Autobahnstandstreifen nie den Reifen bei einer Panne! Fahren Sie bei einem Reifenplatten auf dem Standstreifen mit Warnblinklicht und geringer Geschwindigkeit bis zum nächsten Parkplatz oder Abfahrt! Ihre Gesundheit bzw. Leben ist mehr Wert als ein Reifen/Autofelge...

Warum Autoschutzbrief?
Wenn ein nicht mehr fahrbereites Auto nach einem Unfall die Straße blockiert, müssen Sie es sofort durch einen Abschleppdienst oder Pannenhilfe entfernen lassen, da es ein Verkehrshindernis darstellt. Dies ist nicht nur eine Verkehrsregel, sondern auch gesetzlich vorgeschrieben, um Gefahren abzuwehren und den Verkehr nicht unnötig zu behindern. Nach einem Unfall darf die Polizei ein Fahrzeug zur Gefahrenabwehr abschleppen, wenn eine unmittelbare Gefahr für andere besteht, das Fahrzeug gestohlen oder weiter beschädigt werden könnte oder es verkehrsgefährdend abgestellt ist.
Achtung: Wenn der Geschädigte nicht ansprechbar ist, kann die Polizei den Abschleppdienst (zur Werkstatt/Schrottplatz/Verwertungsstelle) bestellen, um die Straße, Kreuzung oder auch Autobahn zu beräumen! Wenn der Unfall im öffentlichen Raum passiert, ist dies die schnellste und sicherste Option, da Privatpersonen nicht dazu berechtigt sind, einen Abschleppdienst zu rufen. Die Abschleppkosten werden per Bescheid festgesetzt! Für gewöhnlich läuft es so, dass private Abschleppunternehmer aus der Staatskasse bezahlt werden und sich die Behörde (hier die Polizei) das Geld dann beim Kostenschuldner per Kostenbescheid holt. Maßgeblich sind i.d.R die Kostengesetze der Länder - hier also das des Bundeslandes der handelnden Behörde. Achtung Verjährungsfrist! Entscheidend ist, wer die Rechnung geschickt hat und ob es ein Bescheid (also ein Verwaltungsakt) ist. Achtung: Die Verjährungsfrist für Ansprüche aus einem Schutzbrief beträgt in der Regel drei Jahre, wie im BGB (§ 195 BGB) geregelt. Kommt der Bescheid nach 3 Jahren, empfiehlt sich ein Widerspruch gegen den Bescheid. Der ist innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe (Beginn der Frist am dritten Tag nach der Aufgabe zur Post durch die Behörde) zu erheben.

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