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Reisegepäckversicherung
Die Reisegepäckversicherung dient der Absicherung anfallender Kosten durch Schäden, Abhandenkommen oder Lieferfristüberschreitungen am Reisegepäck bei An- und Abreise sowie während der übrigen Reisezeit.
✓ Versicherungssumme wählbar! (2.000, 4.000, 6.000 €)
✓ Leistungsbeschreibung in der Produktinformation (PDF) auf der Seite der Online-Buchung!

EINFACH BERECHNEN & ONLINE ABSCHLIEßEN
Was ist im Schadensfall zu tun?
Ein Gebäckdiebstahl ist umgehend der Polizei (Protokoll) zu melden!
Schäden am Gepäck sofort dem Beförderer/Hotel melden (P.I.R.-Formular bei Airlines).
Das P.I.R.-Formular (Property Irregularity Report) ist ein Schadensbericht, der bei verspätetem, beschädigtem oder verlorenem Gepäck unmittelbar am „Lost & Found“-Schalter der Airline am Zielflughafen ausgefüllt werden muss. Es dient als offizieller Nachweis, ist für spätere Entschädigungsansprüche zwingend erforderlich und enthält eine wichtige Referenznummer.
Die Reisegepäckversicherung erstattet im Schadensfall in der Regel nur den Zeitwert, nicht den Neuwert. Das bedeutet, der ursprüngliche Kaufpreis wird um Abnutzung, Alter und Zustand des Gegenstandes gemindert.
Dokumentation: Es empfiehlt sich, vor der Reise eine Liste des Inhalts inklusive Fotos anzufertigen.
Kaufbelege, Fotos und Quittungen für den Zeitwert sammeln und den Schaden unverzüglich dem Versicherer melden.
Fahrlässigkeit: Wird Gepäck unbeaufsichtigt gelassen, kann die Versicherung die Zahlung wegen grober Fahrlässigkeit ablehnen.
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