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Auslandsreisekrankenversicherung
Der Sommer beginnt und das Reisefieber steigt.
Sicher unterwegs auf der Welt, ob per Flug-, Auto-, Bus-, Bahn- oder Schiffsreise!

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ⅈ Der Rücktransport aus dem Urlaubsland zählt nicht zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Erst recht nicht der Rücktransport † Also, auch bei Shoppingtourismus nach PL und CZ sollten sie eine Auslandsreise-KV haben!
Innerhalb der EU* zahlt die GKV einen Teil der Arzt- und Krankheitskosten. Außerhalb der EU übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen keine Kosten bei Unfallverletzungen und Krankheit!
EINFACH BERECHNEN & ONLINE ABSCHLIEßEN
• Bei der Eingabe nicht reinkopieren!
• Bei zwei versicherte Personen ist es günstiger zwei Einzeltarife abzuschließen!
Genaue Leistungsbeschreibungen finden Sie auf den PDF Produktinformationsblättern.
Auslandsreisekrankenversicherung
Münchener Verein Krankenversicherung
✓ bis zu 70** Tage pro Reise
✓ Einzel- oder Familienabsicherung***
✓ mit Weltweiter Absicherung
✓ keine Gesundheitsprüfung
✓ in jedem Alter abschließbar
✓ privat oder beruflicher Reise
✓ kostenloser Reise-Notruf-Service
✓ Sogar am Reisetag noch abschließbar!
Warum Münchener Verein Krankenversicherung?
⛱ Neuste Bedingungen! → Erstattungsfähig sind auch die Kosten eines medizinisch sinnvollen und vertretbaren Rücktransports der versicherten Person wegen Krankheit oder Folgen eines Unfalles aus dem Ausland. In alten Verträgen steht nur „medizinisch notwendige“! Ein Riesenunterschied!
Sinnvoll bedeutet, wenn die Behandlung in Deutschland bessere Erfolgsaussichten bietet, auch wenn die Behandlung im Ausland vertretbar ist. Auch aus sozialen Gründen, um die Nähe zur Familie zu ermöglichen, insbesondere bei längeren Aufenthalten. Entscheidung über Transportfähigkeit wird von Ärzten des Versicherers getroffen.
ⅈ Erstattungsfähig sind Aufwendungen für: Such-, Bergung- und Rettungskosten bis max. 10.000 EUR wegen medizinischem Notfall oder Tod. (Schauen Sie in Ihre Unfallversicherung, da sind höhere Summen versichert!)
Erstattungsfähig sind Aufwendungen für:
✓ Ambulante Heilbehandlungen
✓ Ärztlich verordnete Arznei-, Verband- und Heilmittel (Strahlen-, Wärme-, Licht- und sonstige physikalische
Behandlungen)
✓ Ärztlich verordnete Hilfsmittel (ausgenommen Sehhilfen, Hörgeräte) in einfacher Ausführung
✓ Schmerzstillende Zahnbehandlung, einschließlich Zahnfüllungen sowie provisorischer Zahnersatz - jeweils
in einfacher Ausführung - sowie Reparaturen von vorhandenem Zahnersatz
✓ Stationäre Behandlung (einschließlich Operationen), Verpflegung und Unterkunft im Krankenhaus Unterkunft
und Verpflegung einer Begleitperson eines minderjährigen versicherten Kindes im Krankenhaus
(Rooming-In)
✓ Kinderbetreuung minderjähriger versicherter Kinder bei Krankenhausaufenthalt oder bei Tod der versicherten
Eltern
✓ Kosten eines medizinisch sinnvollen und vertretbaren Rücktransports der versicherten Person wegen
Krankheit oder Unfallfolgen aus dem Ausland
✓Such-, Bergung- und Rettungskosten bis max. 10.000 EUR wegen medizinischem Notfall oder Tod
Hinweis: Die detaillierte und vollständige Leistungsbeschreibung zu dem oder den genannten Tarifen entnehmen Sie
bitte den jeweiligen Versicherungsbedingungen. Diese allein sind vertragsmaßgeblich.
* Island, Liechtenstein, Norwegen, Schweiz + Ländern mit denen Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen hat.
** Ende der Auslandsreise - Allgemeine Versicherungsbedingungen § 8 Ende des Versicherungsschutzes steht; "Besteht der Vertrag fort und ist die Rückreise zu dem genannten Zeitpunkt aus medizinischen Gründen nicht möglich, verlängert sich die Leistungspflicht für den entschädigungspflichtigen Versicherungsfall, solange die versicherte Person die Rückreise nicht ohne Gefährdung ihrer Gesundheit antreten kann."
*** Für Familien, d.h. in häuslicher Gemeinschaft lebende Ehe- bzw. eingetragene Lebenspartner (gemäß §1 Lebenspartnerschaftsgesetz) mit unterhaltsberechtigten Kindern (auch Stief-, Adoptiv- und Pflegekinder) bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres. Maßgeblich für den zu zahlenden Beitrag im Familienschutz ist das Alter der ältesten versicherten Person.
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