top of page

Europäischen Unfallbericht

Er gehört in jedes Handschuhfach!

Mit dem Europäischen Unfallbericht können Sie eine Unfallskizze anfertigen, und den Unfallhergang dokumentieren!
Er stellt keine Anerkennung der Haftung dar, sondern der Feststellung der Identität und der Umstände, die der Beschleunigung der Regulierung dienen.

zum drucken ↑

Der Unfallgegner kann sich nach dem beidseitigen ausfüllen ein Foto machen, und Sie behalten das Exemplar - oder andersherum :-)

​Bei leichten Blech- & Bagatellschäden, kommt vielerorts keine Polizei mehr, dann muss man mit dem Unfallgegner selbst klarkommen. Wenn doch, wird nur der Verstoß/Verwarnung nach §... ausgestellt. Die Polizei ist kein Richter! Die erste Frage von der Polizei ist: „Haben Sie schon den Europäischen Unfallbericht ausgefüllt?“ Bei Ärger hilft nur eine Verkehrsrechtsschutzversicherung! Es ist Ihre SF-Klasse die Sie schützen, und damit Ihr Portmonee bei Schadenbelastung!
Der EU-Unfallbericht dient zur Aufnahme (kein Schuldanerkenntnis) und zur beschleunigten Abwicklung bei einem Verkehrsunfall! Er ist unterteilt in Fahrzeug & Fahrzeug B.
Immer Fotos aus allen Richtungen machen, bevor die Autos bei Seite gefahren werden! Auch Schadendetails beim Unfallgegner fotografieren :-) Ziehen Sie immer eine
Warnweste an, damit Sie nicht übersehen werden! Die Warnweste muss vom Fahrersitz aus greifbar (§) sein!

Für alle gewerblich genutzten Fahrzeuge gilt, die Unfallverhütungsvorschrift der Berufsgenossenschaften! Mitführungspflicht und Tragepflicht! Gemäß BGV D29 §31 besteht die Pflicht für den Arbeitgeber, Fahrzeuge, die von Versicherten einer Berufsgenossenschaft geführt werden, mit Warnwesten auszustatten. Sind in den Fahrzeugen regelmäßig Versicherte als Beifahrer anwesend, muss auch für diese eine Warnweste mitgeführt werden! Bei gewerblichen Fahrzeugen sollte zur Beweissicherung die Polizei geholt werden! 

ⅈ Unfallkärtchen für Unfallgegner braucht man nicht mehr! Viel wichtiger ist es den Europäischer Unfallbericht auszufüllen! Das Unfallkärtchen ist ein uraltes Relikt! Viele Gesellschaften machen das aus Umweltgründen gar nicht mehr! Es gilt: Der Verursacher sollte zeitnah, bei seiner Versicherung den Schaden melden! Der Geschädigte bekommt dann Post mit der Schadennummer, und kann damit seine Ansprüche gelten machen!

 Grüne Karte wird ab 2021 schwarz-weiß! Die Internationale Versicherungskarte (IVK) ist der Beweis im Ausland, dass Sie eine KFZ-Haftpflichtversicherung haben, und erleichtert die Schadenabwicklung im Ausland! Die Karte enthält die Adressen aller ausländischen Regulierungsbüros! Sie ist auf Europa und die Mittelmeeranrainer-Staaten beschränkt. Es umfasst insgesamt 47 Länder, darunter drei außereuropäische Staaten. Bislang war es eine grüne Karte, die per Post mit dem Versicherungsschein gekommen ist. Jetzt kann das Dokument (PDF) per E-Mail von der Gesellschaft angefordert werden! Einfach Ausdrucken - deshalb weiß! 

Bremsweg?
Früher galt; Tachowert durch zwei. Das ist Falsch!
Richtig:
30 km/h = 18 m  |  50 km/h = 40 m  |  100 km/h = 130 (!) m
Anhalteweg bis Stillstand = Reaktionsweg + Bremsweg

​​

Die unterschätze Gefahr Wildunfälle 𐂂

...täglich kracht es 726 mal...

Und das sind nur die registrierte Wildunfälle!

Der GDV titelte sogar: „Wildunfälle im Zwei-Minuten-Takt“ 𓃦𓃥
Quelle: GDV Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (Zahlen für 2022)

Seien Sie morgens und am frühen Abend an Wäldern und Feldern besonders vorsichtig!

Halten Sie Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug! Macht der eine Vollbremsung, sollte Ihr Bremsweg stimmen!​​​

Ermittlung der Versicherung Ihres Unfallgegners aus der Europäische Union, Norwegen, Island, Liechtenstein und Schweiz.
Zentralruf der Autoversicherer 0800 2502600 (Anruf kostenfrei) | +49 40 300330300 (für Anrufe aus dem Ausland) 365 Tage/24 Stunden oder Online Anfrage: » Link
 Service-Center der Autoversicherer

Wissen im Schadenfall

Ein außerordentliches Kündigungsrecht steht dem Versicherungsnehmer auch im Schadenfall zu. Innerhalb von vier Wochen nach der Bearbeitung des Schaden kann die Kfz-Versicherung gewechselt werden. Die Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse) wird jedoch trotz des Wechsels automatisch hochgestuft. Aufgrund unterschiedlicher SF-Rabatte kann der Umstieg zu einem anderen Versicherer dennoch finanziell lohnenswert sein.​​

KFZ Steuer berechnen

» Link Bundesfinanzministerium​​

bottom of page