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Er gehört in jedes Handschuhfach!

Mit dem Europäischen Unfallbericht können Sie eine Unfallskizze anfertigen, und den Unfallhergang dokumentieren!
Er stellt keine Anerkennung der Haftung dar, sondern der Feststellung der Identität und der Umstände, die der Beschleunigung der Regulierung dienen.

 

• Mit Durchschlag/Blaupause, zur Aushändigung der Kopie an den Unfallgegner!

• Inclusive mehrsprachiger Ausfüllanleitung!

Bei leichten Blech- & Bagatellschäden, kommt vieler Orts keine Polizei mehr, dann muss man mit dem Unfallgegner selbst klarkommen. Wenn doch, wird nur der Verstoß/Verwarnung nach §... ausgestellt. Die Polizei ist kein Richter! Verkehrsrechtsschutz?
Die erste Frage ist immer, haben Sie schon den Europäischen Unfallbericht ausgefüllt?

Der EU Unfallbericht dient zur Aufnahme (kein Schuldanerkenntnis) bei einem Verkehrsunfall mit der Gegenseite!
Der Unfallbericht ist mit Durchschlag (Blaupause) und unterteilt in Fahrzeug
& Fahrzeug B.
Immer Fotos aus allen Richtungen machen, bevor die Autos bei Seite gefahren werden! Auch Schadendetails beim Unfallgegner fotografieren :-) Ziehen Sie immer eine
Warnweste an, damit Sie nicht übersehen werden! Die Warnweste muss vom Fahrersitz aus greifbar (§) sein!

Für alle gewerblich genutzten Fahrzeuge gilt, die Unfallverhütungsvorschrift der Berufsgenossenschaften! Mitführungspflicht und Tragepflicht! Gemäß BGV D29 §31 besteht die Pflicht für den Arbeitgeber, Fahrzeuge, die von Versicherten einer Berufsgenossenschaft geführt werden, mit Warnwesten auszustatten. Sind in den Fahrzeugen regelmäßig Versicherte als Beifahrer anwesend, muss auch für diese eine Warnweste mitgeführt werden! Bei gewerblichen Fahrzeugen sollte zur Beweissicherung die Polizei geholt werden!

Bremsweg?
Früher galt; Tachowert durch zwei. Das ist Falsch!
Richtig:
30 km/h = 18 m  |  50 km/h = 40 m  |  100 km/h = 130 (!) m
Anhalteweg bis Stillstand = Reaktionsweg + Bremsweg

Die unterschätze Gefahr Wildunfälle...

...täglich kracht es 720 mal...

Und das sind nur die registrierte Wildunfälle!

Der GDV titelte sogar: „Wildunfälle im Zwei-Minuten-Takt“
Quelle: GDV Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (Zahlen für 2016)

Halten Sie auf der Landstraße vor allen Dingen Nachts - Abstand zum Vordermann ;-)

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Ermittlung der Versicherung Ihres Unfallgegners aus der Europäische Union, Norwegen, Island, Liechtenstein und Schweiz.
Zentralruf der Autoversicherer 0800 2502600 (Anruf kostenfrei) | +49 40 300330300 (für Anrufe aus dem Ausland) 365 Tage/24 Stunden oder Online Anfrage: Link
 Service-Center der Autoversicherer

Wissen im Schadenfall

Ein außerordentliches Kündigungsrecht steht dem Versicherungsnehmer auch im Schadenfall zu. Innerhalb von vier Wochen nach der Bearbeitung des Schaden kann die Kfz-Versicherung gewechselt werden. Die Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse) wird jedoch trotz des Wechsels automatisch hochgestuft. Aufgrund unterschiedlicher SF-Rabatte kann der Umstieg zu einem anderen Versicherer dennoch finanziell lohnenswert sein.​​

KFZ Steuer berechnen

Link Bundesfinanzministerium​​

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